Krankmeldung
Krankmeldung und Beurlaubung
Wir bitten Sie, die Schule entweder bis spätestens 08:00 Uhr telefonisch über das Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht zu informieren oder eine Mail an die Schule zu schicken. Bei Krankmeldungen am Ferienrand ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Für schriftliche Krankmeldungen können gerne die entsprechenden Seiten im Schulplaner genutzt werden.
Auszug aus der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV)
§2 Verhinderung und Erkrankung
(1) Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler den Schulbesuch, haben die Eltern (…) unverzüglich der Schule den Grund mitzuteilen. (…)
(3) Die Grundschulen sollen bei nicht bekannten Gründen des Fernbleibens unmittelbar nach Unterrichtsbeginn die Eltern von der Abwesenheit in Kenntnis setzen, damit diese gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen können. Sind die Eltern nicht zu erreichen, muss die Schule in Abwägung des Einzelfalls entscheiden, ob es zum Schutz des Kindes notwendig erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu informieren. (…)
Beurlaubung vom Unterricht
Soll Ihr Kind aus vorhersehbaren Gründen (z. B. Arztbesuch oder Familienfeier) vom Unterricht fernbleiben, so muss eine Beurlaubung erfolgen:
1. Bei 1 Stunde bis zu 2 Tagen: Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Begründung bei der Klassenleitung. Die Klassenleitung entscheidet.
Die Freistellung von einzelnen Sportstunden erfolgt auf Antrag bei der Sportlehrkraft. Für das erkrankte Kind besteht aber trotz nicht aktiver
Teilnahme am Sportunterricht Anwesenheitspflicht während der Sportstunde.
2. Bei mehr als 2 Tagen: Stellen Sei einen schriftlichen Antrag mit Begründung bei der Schulleitung. Die Schulleitung entscheidet.
3. Beurlaubung in Verbindung mit Ferien: Stellen Sie einen schriftlichen Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Ferien. Einer
Beurlaubung wird im Regelfall nur in begründeten Ausnahmefällen stattgegeben! Frühzeitigerer Urlaubsbeginn oder eine Verlängerung der
Ferien aus Kostengründen sind kein Grund für eine Beurlaubung!